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Ist eine Kündigung per E-Mail während Ferienabwesenheit erlaubt?

Ich habe während meinen Ferien eine Kündigung im Anhang einer E-Mail meines Arbeitgebers erhalten. Ich habe dies als Respektlosigkeit empfunden und mich zudem gefragt, ob eine solche Kündigung erlaubt ist und ab wann sie zeitlich gelten würde. Lesen Sie hier die ausführliche Antwort des SKO-Rechtsdienstes.

Kündigungen per E-Mail scheinen in der Praxis mit wachsender Digitalisierung und vermutlich auch im Kontext der Corona-Krise häufiger vorzukommen. Diese Form der Kündigung wird von vielen Arbeitnehmenden als unpersönlich und abschätzig erlebt. Rechtlich gesehen sind Kündigungen jedoch formfrei gültig, soweit vertraglich keine Formvorschrift vereinbart wurde. Somit dürften viele elektronische Kündigungen, etwa auch per SMS, Fax oder auf die Natel-Combox trotz der ungewohnten Übermittlungsform rechtsgültig sein.

Mehr Probleme können sich bei der Frage nach dem Zeitpunkt der Zustellung während den Ferien stellen. Die Kündigung per E-Mail gilt in der Regel als zugestellt, sobald der Gekündigte von dieser Kenntnis genommen hat oder sie in seinen Zugriffsbereich (E-Mail-Eingangsordner) gelangt ist und von ihm erwartet werden darf, dass er auch auf das entsprechende Kommunikationsmedium zugreift. Normalerweise darf nicht ohne Weiteres erwartet werden, dass jemand während seiner Ferien auf seine E-Mails zugreift, ausser die Umstände des Einzelfalles würden dafür sprechen.

In einem Bündner Gerichtsfall wurde die Beweisführung zusätzlich erschwert, weil die Swisscom die Sende- und Empfangsdaten der angeblichen Kündigungsmail nach einem halben Jahr gelöscht hatte. Der Empfang Ihrer Kündigung wäre somit ohne besondere Umstände erst nach Ihrer Ferienrückkehr zu erwarten gewesen.

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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

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