
Krankheit während den Ferien – darf ich die Ferien nachholen?
Wegen einer Erkrankung musste ich meinen Ferienaufenthalt im Ausland abbrechen und in die Schweiz zurückkehren. Darf ich die verpassten Ferien nachholen? Lesen Sie hier die Antwort unseres Anwalts Adrian Weibel, Leiter SKO-Rechtsdienst
Krankheit und Ferienbezug schliessen sich in der Regel gegenseitig aus.
Wenn Sie somit während Ihrer Ferienzeit erkrankt sind müssen Sie sich die Dauer der Erkrankung normalerweise nicht auf Ihren Ferienanspruch anrechnen lassen. Es muss sich aber um eine echte Erkrankung von mehr als einem Tag und in der Regel mit Bettlägerigkeit handeln, nicht nur um eine kurze Unpässlichkeit. Wenn der Erholungswert der Ferien aufgrund der Erkrankung in nicht mehr leicht zu nehmender Weise beeinträchtigt ist fehlt es an der Ferienfähigkeit. Nicht jede Arbeitsunfähigkeit muss somit automatisch den Ferienbezug ausschliessen.
Im Zweifelsfall kann es empfehlenswert sein, ein Arztzeugnis zur Ferienfähigkeit einzuholen. Wichtig ist generell ein möglichst baldiger Arztbesuch zur schriftlichen Dokumentierung der gesamten Dauer der Erkrankung. Eine Erkrankung während unbezahlten Ferien führt hingegen nicht zu einer Ferienverlängerung, da während dieser Zeit die gegenseitigen Leistungspflichten ruhen.
Mehr Informationen für SKO-Mitglieder: Melden Sie sich beim SKO-Rechtsdienst, der Sie kostenlos berät!
Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall. Foto jeshoots.com unsplash.com